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1 mg Acenocoumarol
,
Siliciumdioxid, hochdisperses
,
Hypromellose
,
Lactose-1-Wasser
,
Magnesium stearat
,
Maisstärke
,
Talkum
Swissmedic-genehmigte Patienteninformation
Medius AG
Auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin.
Sintrom ist ein Arzneimittel, das den Wirkstoff Acenocoumarol enthält. Acenocoumarol zählt zu einer Gruppe von Arzneimitteln, die als Antikoagulantien bezeichnet werden.
Sintrom hemmt die Gerinnungstendenz des Blutes und kann auf diese Weise die Bildung von festen Blutpfropfen (Thromben) verhindern. Bereits bestehende Blutgerinnsel werden nicht aufgelöst, aber das Grösserwerden bereits bestehender wird verhindert.
Es wird auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin eingesetzt, wenn mit der Gefahr einer Entstehung von Thrombosen (durch Gerinnselbildung) gerechnet werden muss. Nimmt man täglich eine bestimmte Dosis von Sintrom, so sinkt die Gerinnungstendenz bis zu den erwünschten Werten ab. Damit diese Werte in einem optimalen, für die Vorbeugung gegen Thrombosen notwendigen Bereich aufrechterhalten werden können, sind regelmässige Einnahmen sowie periodische Kontrollen der Gerinnungsaktivität notwendig. Werden letztere nicht eingehalten, besteht bei zu hohen Dosen oder starker Reaktion das Risiko von Blutungen, bei zu niedrigen Dosen oder ungenügender Reaktion wird die Gefahr der Bildung von Blutgerinnseln nicht vermindert.
Zu dieser Kontrolle eignen sich verschiedene Methoden oder Techniken, eine der bekanntesten wird als «Quick-Test» bezeichnet. Ihnen werden zu diesem Zweck vor der Behandlung sowie anschliessend während ca. 3-4 Tagen im Arztlabor täglich Blutproben zur Bestimmung der Gerinnungsaktivität entnommen. Ist der Quick-Wert eingestellt, erfolgen die Kontrollen in grösseren Abständen, doch jeweils um dieselbe Tageszeit.
In bestimmten Fällen wird vom Arzt oder Ihrer Ärztin zur Vorbeugung gegen Blutungen ein Gegenmittel (Vitamin K) zur Verfügung gestellt, das Sie stets bei sich tragen und das nach ärztlicher Anweisung im Falle einer auftretenden Blutung eingenommen werden muss.
Verwenden Sie Sintrom nicht, wenn Sie:
Falls Sie unsicher sind, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. Ihrer Ärztin oder Apothekerin.
Informieren Sie vor der Anwendung von Sintrom Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, wenn Sie:
Bei Kindern und Jugendlichen ist Vorsicht geboten.
Werden grössere Reisen unternommen, sollen die näheren Umstände mit dem Arzt bzw. der Ärztin besprochen werden. Sollten Sie während der Behandlung einen Unfall erleiden, ist der behandelnde Arzt bzw. Ärztin sofort zu informieren. Zu diesem Zweck erhalten Sie einen Antikoagulantien-Ausweis, den Sie stets sorgfältig bei sich tragen sollten.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin auch, wenn
Zusätzliche Arzneimittel dürfen ohne Wissen des Arztes oder der Ärztin nicht eingenommen werden, da sich dadurch die Wirkung von Sintrom verändern kann.
Dies gilt insbesondere für bestimmte Arzneimittel der folgenden Gruppen: Antibiotika, Arzneimittel, welche die Blutgerinnung beeinflussen, Rheumamittel, Schmerzmittel, die Antibabypille, Arzneimittel gegen Zuckerkrankheit, Gicht, Herzrhythmusstörungen und Magen-/Darmgeschwüre, Arzneimittel zur Behandlung von Epilepsie, Kortisone zur Behandlung von Entzündungen, Cholesterinsenker, Arzneimittel gegen Verdauungsstörungen und Sodbrennen, Arzneimittel zur Behandlung von Herzinfarkten, Arzneimittel gegen Krebs und AIDS, Antidepressiva, inklusive pflanzliche Antidepressiva mit Johanniskraut-Extrakten (Hypericum perforatum), Vitamin E und Arzneimittel gegen Pilze.
Spritzen unter die Haut oder in die Muskulatur während der Behandlung mit Sintrom oder ähnlichen Arzneimitteln können Blutergüsse hervorrufen.
Informieren Sie deshalb Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin, wenn Sie regelmässig andere Arzneimittel einnehmen. Ebenso ist es wichtig, dass Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin über die Einnahme von Sintrom informieren, wenn er Ihnen neue Arzneimittel verschreibt. Auch Ihrem Zahnarzt bzw. Ihrer Zahnärztin sollten Sie vor der Behandlung mitteilen, dass Sie Sintrom einnehmen.
Während der Behandlung mit Sintrom sollten Sie grössere Mengen von Nahrungsmitteln mit einem hohen Gehalt an Vitamin K1 wie Spinat und Kohl möglichst meiden, denn dieses Vitamin schwächt die Wirkung von Sintrom ab.
Während der Behandlung mit Sintrom sollten Sie den übermässigen Genuss von Alkohol vermeiden, da Alkohol die Wirkung von Sintrom in Ihrem Körper verändern kann.
Wenden Sie sich unverzüglich an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, falls eines der folgenden Symptome oder Blutungen auftreten: Nasenbluten ungeklärter Ursache oder Zahnfleischbluten beim Zähneputzen; Blutergüsse ungeklärter Ursache; ungewöhnlich starke Blutungen oder Blutsickern bei Schnitt- und sonstigen Wunden; ungewöhnlich starke Menstruationsblutungen oder Zwischenblutungen; Blut im Urin; Blut- oder Teerstühle; Bluthusten oder -erbrechen; plötzlich auftretende, schwere oder anhaltende Kopfschmerzen.
Wenden Sie sich auch so rasch wie möglich an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, falls eine der folgenden unerwünschten Wirkungen auftritt: Blutergüsse mit Blasenbildung der Haut mit und ohne Narben, in der Regel an Oberschenkeln, Gesäss, Bauch, Brust und manchmal an den Zehen; Blutergüsse oder Blutungen unter der Haut; Gelbfärbung von Augen und Haut (mögliche Anzeichen einer Leberschädigung).
In der Schwangerschaft darf Sintrom nicht eingenommen werden, in der Stillzeit nur auf Anweisung des Arztes bzw. der Ärztin.
Informieren Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin, wenn Sie schwanger sind, es werden möchten oder stillen.
Zur Bestimmung der Gerinnungszeit Ihres Blutes werden regelmässige Blutkontrollen durchgeführt. Bitte halten Sie sich an die Anordnungen Ihres Arztes/Ihrer Ärztin, der/die die Dosierung und Einnahmevorschriften auf Ihre persönliche Situation abgestimmt hat.
Normalerweise werden die Tabletten jeden Tag zur gleichen Zeit eingenommen (z.B. beim Abendessen mit einem Glas Wasser).
Sintrom 4 mg Tabletten dürfen nur zur Erleichterung der Einnahme an der Kreuzkerbe geteilt werden, nicht aber zur Verabreichung einer Teildosis.
Die Empfindlichkeit auf Antikoagulantien ist individuell verschieden und kann sich während der Behandlung oder wenn Sie Ihre Ernährung umstellen, verändern.
Die Einnahme von Sintrom darf ohne Wissen des Arztes bzw. der Ärztin keinesfalls unterbrochen, und die Dosen dürfen niemals eigenmächtig geändert werden.
Es gibt nur beschränkte Erfahrungen zur Verabreichung von Sintrom an Kinder und Jugendliche. Der Beginn und die Überwachung der Behandlung sollte beim Arzt oder im Spital vorgenommen werden.
Wenn Sie die Einnahme von Sintrom einmal vergessen haben, nehmen Sie die vergessene Dosis sobald wie möglich am geplanten Tag ein. Wenn es jedoch fast Zeit zur Einnahme der nächsten Dosis ist, d.h. wenn Sie ihr Vergessen am geplanten Einnahmetag nicht bemerkt haben, überspringen Sie die vergessene Dosis und nehmen Sie das Medikament zur gewohnten Zeit weiter ein. Verdoppeln Sie die Dosis nicht und nehmen Sie niemals zwei Tagesdosen am selben Tag ein. Sollten Sie unsicher sein, so fragen Sie unverzüglich Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Teilen Sie Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin beim nächsten Kontrollbesuch mit, falls und wann genau Sie eine Dosis ausgelassen haben.
Bei Überdosierung von Sintrom kann es zu Blutungen kommen. In diesem Fall ist Sintrom abzusetzen und die Blutung zu behandeln. Der Arzt bzw. die Ärztin ist sofort zu informieren.
Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. Ihrer Ärztin oder Apothekerin.
Wie alle Arzneimittel kann Sintrom auch unerwünschte Wirkungen haben. Falls sie auftreten, erfordern sie unter Umständen medizinische Behandlung. Folgende Nebenwirkungen können bei der Einnahme von Sintrom auftreten: Die häufigsten Nebenwirkungen sind Blutungen jeglicher Art (siehe «Wann ist bei der Anwendung von Sintrom Vorsicht geboten?»: Spezielles und sofortiges Verhalten bei Blutungen).
Viele Nebenwirkungen verschwinden wieder, ohne dass Sie die Behandlung abbrechen müssen. Falls eine der nachfolgenden Nebenwirkungen jedoch andauert oder sehr unangenehm ist, informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.
Blutungen.
Blutungen können vor allem im Magen-Darm-Trakt, im Gehirn, in den Nieren und ableitenden Harnwege, in der Gebärmutter, in der Leber und Gallenblase und am Auge auftreten.
Wenn bei Ihnen Blutungen während der Behandlung auftreten, müssen Sie unverzüglich Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin informieren (siehe auch «Wann ist bei der Einnahme von Sintrom Vorsicht geboten?»).
Allergische Reaktionen in Form von Hautausschlag oder Juckreiz, Appetitverlust, Übelkeit, Erbrechen, reversibler Haarausfall.
Gefässentzündung, Leberprobleme, blutungsbedingte Hautschäden.
Calciphylaxie (schmerzhafte nekrotische Hautläsionen, versursacht durch die Ablagerung von Kalzium und Phosphat in den Blutgefässen, was zu Gefässverengungen führt)
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre Ärztin oder Apothekerin. Dies gilt insbesondere auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Bei Raumtemperatur (15-25°C) lagern.
Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.
Eine Tablette enthält:
Sintrom 4 enthält 4 mg Acenocoumarol.
Sintrom 1 mitis enthält 1 mg Acenocoumarol.
Sintrom 4 enthält Lactose-Monohydrat 304,4 mg, Magnesiumstearat, hochdisperses Siliciumdioxid, vorverkleisterte Maisstärke, Maisstärke,.
Sintrom 1 mitis enthält Lactose-Monohydrat 20,0 mg, hochdisperses Siliciumdioxid, Hypromellose (Hydroxypropylmethylcellulose), Magnesiumstearat, Maisstärke, Talk,.
21693 (Swissmedic).
In Apotheken gegen ärztliche Verschreibung, die nur zum einmaligen Bezug berechtigt.
Sintrom 4 zu 4 mg: 20, 30 und 200 Tabletten.
Sintrom 1 mitis zu 1 mg: 100 Tabletten.
Medius AG, 4132 Muttenz.
Diese Packungsbeilage wurde im März 2024 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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